seien ihm immer wieder FAK-Rechnungen für einen Mitarbeiter zugestellt worden, obwohl er der Beschwerdegegnerin dessen Ausscheiden längst bekannt gegeben habe. Die bis dahin offenen Rechnungen für 2006 habe er in bar beim zuständigen Betreibungsamt bezahlt. Er sei als Geschäftsführer seit 2006 als einziger Mitarbeiter bei der Beschwerdegegnerin versichert gewesen. Daher sei die Forderung der Beschwerdegegnerin völlig überzogen. Einzig die Forderung von 2008 im Betrag von rund Fr. 12'000.-- sei zutreffend. Sie sei daraus entstanden, dass der Krankentaggeldversicherer (AXA Winterthur) seine Zahlungen ohne Grund eingestellt habe; darüber habe er die Beschwerdegegnerin in Kenntnis gesetzt. Die