A.b Im Nachgang und mit Hinweis auf diesen Gerichtsentscheid erliess die Ausgleichskasse am 9. August 2011 einen erneuten Einspracheentscheid, mit welchem sie die Einsprache vom 27. Mai 2010 wiederum abwies. Zur Begründung legte sie dar, die inzwischen abgerechneten IV-Taggelder von Fr. 18'789.90 (inklusiv die Rückverteilung der CO2-Abgabe von Fr. 450.75) würden an die Schadenersatzforderung von Fr. 73'260.-- angerechnet (Taggeldzeitraum vom November 2010 bis Juni 2011; vgl. act. G 3.4/10). Nach entsprechender Verrechnung verbleibe ein Nettobetrag von Fr. 54'470.10.