teilweise im Sinn von Rz 4029 i.V.m. 4032 vergüten und damit die Vornahme des 25%igen Pauschalabzugs nach der WML zulässig wäre. Vorliegend wird von den Parteien jedoch nicht geltend gemacht und aus den Akten ergeben sich keine Hinweise © Kanton St.Gallen 2026 Seite 6/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte dafür, dass die getrennt ausgewiesenen Unkosten die tatsächlichen Unkosten lediglich teilweise entschädigt hätten.