B.a Mit Beschwerde vom 22. Januar 2010 beantragt der Rechtsvertreter des Spitals Linth die Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheids. Die Regierung sei auf das Anliegen der Kaderärzte und -ärztinnen nach einem verbesserten Vorsorgeschutz eingetreten. Bedingung sei jedoch gewesen, dass die neue Lösung kostenneutral und obligatorisch sei. Mit Wirkung per 1. Januar 2007 seien die Bestimmungen von Art. 18 und 18bis der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal (VVK) © Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte