Dies stelle eine Umgehung der Beitragspflicht dar (act. G 3.10). Die Differenzblätter ergaben nicht abgerechnete Lohnsummen von Fr. 77'912.-- (2007) und Fr. 116'987.-- (2008; act. G 3.3 und 3.4). Mit Nachzahlungs- und Verzugszinsverfügungen vom 3. Juni 2009 bzw. vom 5. Juni 2009 veranlagte die Sozialversicherungsanstalt nachzuzahlende paritätische Beiträge für das Jahr 2007 von Fr. 8'105.15 (inkl. Verwaltungskosten) sowie Verzugszinsen von Fr. 579.75 (act. G 3.12 und 3.14). Für das Jahr 2008 veranlagte sie nachzuzahlende paritätische Beiträge von Fr. 12'170.15 (inkl. Verwaltungskosten) sowie Verzugszinsen von Fr. 262.-- (act. G 3.11 und 3.13).