Das Spital A.___ ist unter der Bezeichnung "Spitalregion A.___" als beitragspflichtiger Arbeitgeber bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen, Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen, angeschlossen. Anlässlich einer Arbeitgeberkontrolle vom 30. April 2009/18. Mai 2009 stellte der Revisor fest, dass bei den Kaderärztinnen und -ärzten ein Vorwegabzug für die Finanzierung einer Zusatzversicherung der beruflichen Vorsorge vorgenommen wurde und sich der ausgewiesene ahv-pflichtige Bruttolohn entsprechend verringerte. Dies stelle eine Umgehung der Beitragspflicht dar (act.