Die fraglichen Marken wurden sodann 1983 auf den Namen des Beschwerdeführers in das Markenregister eingetragen (vgl. Online-Markenregister Swissreg). Der Beschwerdeführer baute somit diese Marken während 20 Jahren im Rahmen seiner selbstständigen Erwerbstätigkeit auf (wobei eine Marke nach Angaben des Beschwerdeführers ursprünglich von einem E.___ eingetragen worden sei [vgl. act. G 3.9, S. 7]). Nur diesem Umstand ist es zu verdanken, dass die fraglichen Marken und das zugehörige Knowhow zum Verkaufszeitpunkt einen Wert (Goodwill) von 1,8 Mio. Franken hatten.