Käser, Unterstellung und Beitragswesen in der obligatorischen AHV, 2. A., N. 8.27.). Die absolute Verbindlichkeit der Angaben der Steuerbehörden für die Ausgleichskassen und die daraus abgeleitete relative Bindung des Sozialversicherungsgerichts an die rechtskräftigen Steuertaxationen sind auf die © Kanton St.Gallen 2026 Seite 5/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte