B.a Gegen diesen Entscheid richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 29. September 2010 mit dem Antrag auf Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheids. Sodann sei für die Beitragserhebung für die Jahre 2004 bis 2008 von der Basis eines Jahreseinkommens von Fr. 18'000.-- und für das Jahr 2009 sowie die Folgejahre von einem Jahreseinkommen von Fr. 0.-- auszugehen. Eventualiter sei der Einspracheentscheid vom 30. August 2010 zur Neubeurteilung an die Sozialversicherungsanstalt St. Gallen zurückzuweisen.