Einführungsphase, während welcher der Beitragspflichtige dem Käufer beratend zur Seite stand und ihn in sämtliches Knowhow einführte, abgegolten (act. G 3.13 und 3.14). Ab 2004 bis 2008 löste A.___ erfolgswirksame Rückstellungen für allfällige Haftungsforderungen aus dem Vertrag von Fr. 90'000.-- auf, was einem jährlichen Betrag von Fr. 18'000.-- entsprach (act. G 3.12).