A.a A.___ ist bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (kantonale Ausgleichskasse) als beitragspflichtiger selbstständig Erwerbender erfasst. Auf Grund eines am 16. Dezember 2002 abgeschlossenen Rahmenvertrags (Kaufvertrag/ Knowhow-Transfer) übertrug der Beitragspflichtige die Aktiven und die Geschäftsführung seiner Einzelfirma B.___ auf den 1. Juli 2003 an C.___. Hierzu veräusserte er diesem zum Kaufpreis von maximal 2,1 Millionen Franken sämtliche Maschinen, Mobilien und Einrichtungen der Einzelfirma sowie sämtliche Vorräte.