3.4 Damit übersteigen die verfügbaren Mittel aus Einkünften das Existenzminimum selbst bei ungeprüfter Übernahme der geltend gemachten Auslagen und einer Erhöhung des Grundbetrags (E. 3.2.1 ff.) um mindestens Fr. 2'837.-- (Fr. 11'992.-- - Fr. 9'155.--), weswegen der Beschwerdeführer die geschuldeten Beiträge © Kanton St.Gallen 2026 Seite 7/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte