3.2 Der Beschwerdeführer macht folgende zu berücksichtigende monatliche Auslagen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Existenzminimums geltend: Hypothekarzinsen von Fr. 2'900.--, Nebenkosten (Heizung, Strom usw.) von Fr. 300.--, Krankenkasse von Fr. 1'400.--, Lebensunterhalt einschliesslich Hygiene, Telefon usw. von Fr. 1'800.--, Steuern von Fr. 1'300.--, für Steuerschulden (zur Zeit von Fr. 97'211.15) Fr. 840.--, Unterhalt Liegenschaft / Rückstellungen Zahnarzt von Fr. 600.--, Altersvorsorge von Fr. 600.--, öffentlicher Verkehr von Fr. 300.--, Versicherungen von Fr. 400.--, "Diverses / Unvorhergesehenes / Zeitungen etc." von Fr. 300.-- und Fachliteratur/Berufsauslagen von Fr. 300.--