Gemäss dem Kreisschreiben des Kantonsgerichts St. Gallen über die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) vom Dezember 2008 (nachfolgend: Kreisschreiben) beträgt der monatliche Grundbetrag für Nahrung, Kleidung und Wäsche (einschliesslich deren Instandhaltung), Körper- und Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Auslagen für Beleuchtung, Kochenergie, Radio-, TV- und Telefongebühren sowie für kulturelle Bedürfnisse und Freizeitgestaltung im Fall eines Ehepaars Fr. 1'780.--. Zum monatlichen Grundbetrag sind noch weitere Zuschläge für bestimmte Auslagen (Wohn- und Heizungskosten, Sozialbeiträge, unumgängliche