Bezüglich der betraglichen Bestimmung des monatlichen Grundbetrags verweist die WSN auf die kantonalen Ansätze (Anhang 4). Gemäss dem Kreisschreiben des Kantonsgerichts St. Gallen über die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) vom Dezember 2008 (nachfolgend: Kreisschreiben) beträgt der monatliche Grundbetrag für Nahrung, Kleidung und Wäsche (einschliesslich deren Instandhaltung), Körper- und Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Auslagen für Beleuchtung, Kochenergie, Radio-, TV- und Telefongebühren sowie für kulturelle Bedürfnisse und Freizeitgestaltung im Fall eines Ehepaars Fr. 1'780.--.