Schuldners abstellen müsse, die im Zeitpunkt gegeben seien, da er bezahlen sollte. Weder weit zurückliegende noch durchschnittliche wirtschaftliche Verhältnisse könnten entscheidend sein. Dennoch sei das im Herabsetzungsprozess erstmals angerufene Gericht nicht verpflichtet, direkt und abschliessend zu überprüfen, ob und allenfalls wieweit sich die wirtschaftliche Lage des Schuldners seit der Eröffnung der © Kanton St.Gallen 2026 Seite 4/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte