A.e Die SVA wies die Einsprache vom 10. März 2008 mit Entscheid vom 25. August 2010 ab. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass es dem Versicherten ohne Eingriff in dessen Existenzminimum möglich sei, die Beitragsschuld ratenweise abzutragen (act. G 3.106). B. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte