A.a In den Nachtragsverfügungen vom 7. Oktober 2003 forderte die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA), Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen, von A.___ die Bezahlung von AHV/IV/EO-Beiträgen auf dem selbstständigen Erwerbseinkommen der Jahre 1995/96 für die Beitragsjahre 1998 und 1999 den Betrag von je Fr. 28'353.-- nach (act. G 3.2). Im Schreiben vom 29. Oktober 2003 ersuchte der Versicherte um Erlass dieser Beiträge und beanstandete sinngemäss die Nachtragsverfügungen (act. G 3.5). Mit Verfügung vom 27. November 2003 wies die SVA das Herabsetzungsgesuch ab (act. G 3.7). Die dagegen gerichtete Einsprache vom 27. Dezember 2003 (act.