vom 15. Februar 2010, act. G 3.158). Nachdem die SVA (weitere) Pfändungsverlustscheine vom 5. und 17. März 2010 (act. G 3.162 und G 3.165 f.) erhalten hatte, gelangte sie mit Schreiben vom 19. Mai 2010 an A.___ und forderte von ihm Schadenersatz für die entgangenen sozialversicherungsrechtlichen Beiträge (act. G 3.187). Hierzu nahm A.___ am 17. Juni 2010 Stellung und führte aus, dass die Gesellschafter nur bis zur Höhe des eingetragenen Stammkapitals haften würden. Die Gesellschaft würde wahrscheinlich Ende Monat in Konkurs gehen (act. G 3.188).