Insbesondere mit der G.___ AG ist er unter anderem im gehobenen bis Luxussegment tätig und hat sich auf die Akquisition ausländischer Kundschaft spezialisiert (vgl. www.villen.ch; www.swissguide.ch). Der Beschwerdeführer nutzt somit seine beruflichen Kenntnisse des Immobilienmarktes, um mit den fraglichen Liegenschaften einen Ertrag zu erzielen. Zudem sind die Liegenschaften weitgehend fremdfinanziert (vgl. Veranlagungsprotokoll [act. G 3.12]).