besteht vorliegend ohnehin kein Anlass, von der steuerlichen Qualifikation abzuweichen. So war der Beschwerdeführer im Jahr 2004 (und noch heute) an rund einem Dutzend Gesellschaften (AG's und GmbH's) als Verwaltungsrat, Gesellschafter oder Geschäftsführer beteiligt. Von diesen Gesellschaften sind einige unter anderem im Immobilienhandel oder im Bauwesen tätig (vgl. online-Handelsregisterauszüge des Handelsregisteramtes St. Gallen der G.___ AG [Immobilienhandel], J.___ AG [Immobilienhandel], K.___ AG [Immobilienhandel], L.___ AG [Dienstleistungen auf dem Gebiet des Bauingenieurwesens], M.___