Beitragsverfügung vom 18. Mai 2010 die persönlichen Beiträge für das Jahr 2004 gestützt auf ein beitragspflichtiges Einkommen von Fr. 20'700.-- auf Fr. 1'136.40 (inkl. Verwaltungskosten) fest (act. G 3.15). Mit Einsprache vom 25. Mai 2010 machte der Versicherte geltend, er sei nicht selbstständig erwerbend. Vielmehr sei er seit 1976 bei der G.___ AG, und eine Zeit lang bei der H.___ GmbH, St. Gallen, angestellt bzw. angestellt gewesen (act. G 3.16). Mit Entscheid vom 17. August 2010 wies die Sozialversicherungsanstalt die Einsprache ab.