In den vorliegenden Verfahren ist materiell die Schadenersatzpflicht des Beschwerdeführers für nicht geleistete bundes- und kantonalrechtliche Beiträge (einschliesslich Verwaltungskostenbeiträge, Betreibungskosten, Mahngebühren und eine Rückforderung FAK) betreffend die Jahre 2006 bis und mit 2008 im Gesamtbetrag von Fr. 73'260.-- umstritten und zu prüfen (act. G 6.1 und G 6.4).