3.3 Zusammenfassend ist auf die Beschwerde und den Rekurs vom 29. Juni 2010 betreffend die bundes- und kantonalrechtliche Schadenersatzforderung einzutreten. Soweit der Beschwerdeführer allerdings Anträge betreffend Taggeldleistungen stellt © Kanton St.Gallen 2026 Seite 6/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte (act. G 8), ist darauf nicht einzutreten. Denn diesbezüglich fehlt es an einem Anfechtungsgegenstand und damit an einer Sachurteilsvoraussetzung. 4.