B.h Das Versicherungsgericht ersucht die Beschwerdegegnerin am 3. März 2011 um die Beantwortung der Frage, ob und gegebenenfalls wann sie die Eingabe des Beschwerdeführers vom 29. Juni 2010 ("Einsprache Verfügung vom 28. Juni 2010 / Stellungnahme" mit der Referenz-Nr. "3'469+8'058") erhalten habe (act. G 16). Die Beschwerdegegnerin berichtet am 4. März 2011, dass ihr das genannte Schreiben bekannt sei. Die Abteilung, die für die IV-Taggelder zuständig sei, habe in diesem Zusammenhang regen Schriftverkehr mit dem Beschwerdeführer gehabt. Es sei um die Höhe der IV-Taggelder gegangen, habe also mit dem vorliegenden Beschwerdeverfahren direkt nichts zu tun gehabt (act. G 17). Zum Schreiben der