Aus welchen Gründen schlussendlich mehrere Verträge nicht eingehalten wurden, ist vorliegend nicht bekannt und konnte auch vom Beschwerdeführer anlässlich der mündlichen Verhandlung nicht dargelegt werden. Der Umstand, dass die B.___ AG nach dem Ausstieg des Hauptkreditgebers keine neuen Finanzquellen erschliessen konnte, insbesondere auch sämtliche kontaktierten Banken Zurückhaltung gezeigt haben, lässt eher darauf hindeuten, dass – entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers in der Beschwerde und anlässlich der mündlichen Verhandlung – das Produkt noch nicht über die notwendige Marktreife verfügte und noch weitere risikobehaftete Investitionen angestanden wären.