Die Arbeitgeberin führte konkrete Sanierungsmassnahmen durch (Reduktion Personal, Verkaufsbemühungen um Liegenschaft). Solche Verhältnisse sind im vorliegenden Fall nicht gegeben, weshalb die Berufung auf einen unterjährigen © Kanton St.Gallen 2026 Seite 13/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte