Während die Beschwerdegegnerin im angefochtenen Einspracheentscheid von einem Schaden von Fr. 240'414.90 (entgangene bundesrechtliche und kantonale Beiträge Januar bis August 2008 inklusive Differenz aus der Jahresabrechnung 2007) ausgeht, beziffert der Beschwerdeführer den Schaden in der Beschwerde auf insgesamt Fr. 218'496.20. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass die Kadermitarbeiter, insbesondere der Beschwerdeführer und der Finanzchef, seit Frühjahr 2008 keinen Lohn mehr erhalten hätten, weshalb eine niedrigere Lohnsumme realisiert worden sei.