4.1.2 Die Löschung des Beschwerdeführers als Verwaltungsratsmitglied im Handelsregister erfolgte per Dezember 2008. Ein Rücktrittsschreiben des Beschwerdeführers aus dem Verwaltungsrat der B.___ AG datiert vom November 2008. Aufgrund der vorliegenden Akten ist nicht ersichtlich, dass der Beschwerdeführer ab diesem Datum keinen massgeblichen Einfluss mehr auf den Geschäftsgang ausüben konnte. Immerhin hat der Beschwerdeführer noch im Dezember 2008 im Namen der B.___ AG eine Eingabe betreffend Deponierung der Bilanz ans Kreisgericht Rheintal vorgenommen hat und war somit auch nach November 2008 noch im Namen der Unternehmung tätig (act. G 3 Beilage 36). Auf weitere Ausführungen bezüglich des