Zahlungspläne eingehalten würden. Sodann hätten berechtigte Aussichten bestanden, die Firma zum Erfolg zu führen bzw. zu sanieren. In diesem Zusammenhang führt der Beschwerdeführer aus, dass die B.___ AG im Wesentlichen drei Produkte entwickelt habe, wovon die Entwicklung eines Navigationsgerätes für Autos das wichtigste gewesen sei. Daneben habe die Firma ein Programm zur Erfassung von Kilometerleistungen von Fahrzeugen für Versicherungen entwickelt, damit die Prämie in Abhängigkeit der gefahrenen Kilometer berechnet werden könnte, wobei hier die Firma den Datenschutz gewährleistet hätte, was als Wettbewerbsvorteil angesehen worden sei.