B.a Gegen diesen Einspracheentscheid richtet sich die von Rechtsanwalt Dr. iur. Markus Krapf, Zürich, im Namen von A.___ eingereichte Beschwerde/Rekurs vom 9. September 2010 (ergänzende Begründung vom 11. Oktober 2010) mit den Anträgen, es sei eine öffentliche Verhandlung durchzuführen und der Einspracheentscheid vom 26. August 2010 sei aufzuheben; unter Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin. Die Beschwerdegegnerin habe mehrfach das rechtliche Gehör verletzt, indem sie sich bei der Ermittlung des Schadens auf Unterlagen stütze, welche sie dem Beschwerdeführer nicht zur Stellungnahme vorgelegt und sich im angefochtenen Entscheid nicht mit den Argumenten des Beschwerdeführers