Über die B.___ AG wurde im Jahr 2009 der Konkurs eröffnet. Dieser wurde mangels Aktiven eingestellt (act. G 5.1/151-153). A.b Mit Schreiben vom 18. November 2009 teilte die Ausgleichskasse A.___ mit, dass ihr durch den Konkurs ein Schaden von Fr. 241'336.25 entstanden sei. Da A.___ der Schadenersatzhaftung unterstehe, werde der entstandene Schaden gemäss Art. 52 AHVG gegen ihn geltend gemacht (act. G 5.1/157). Mit Schreiben vom 2. März 2010 nahm der Rechtsvertreter von A.___ zu der Schadenersatzforderung der Ausgleichskasse Stellung (act. G 5.1/165 inkl. Beilagen). Mit Verfügung vom 4. Mai