Bei der Vereinbarung mit der B.___ ergibt sich deren Weisungsbefugnis indirekt aus der auszuführenden Tätigkeit. Indem der Beschwerdeführer für das Zustandekommen von Endkunden-Verträgen sowie für die Kundenbetreuung und Kundenzufriedenheit verantwortlich ist, muss sich zwangsläufig ein Weisungsrecht zugunsten der B.___ ergeben, da es sich um ihre direkten Kunden handelt. Ebenfalls ergibt sich aus der Tätigkeit, dass sich der Beschwerdeführer in die Organisationsstruktur des Unternehmens einbringen muss und in direktem Kontakt mit deren Kunden steht sowie offenbar auch im Namen des Unternehmens aufzutreten hat.