Im "Freelance- Vertrag" mit der E.___ wurde explizit festgehalten, dass sich der Beschwerdeführer bei der Ausführung seiner Tätigkeiten an die Weisungen der Instruktionsperson zu halten habe. Sodann ist er vertragsgemäss verantwortlich für eine weisungsgemässe und sorgfältige Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben. Ein weiteres Indiz für eine wirtschaftliche Abhängigkeit stellt die Übertragung sämtlicher Rechte an den Arbeitsergebnissen dar, wie sie in Arbeitsverträgen normalerweise üblich ist. Bei der Vereinbarung mit der B.___ ergibt sich deren Weisungsbefugnis indirekt aus der auszuführenden Tätigkeit.