3.5 Die vorliegenden Vereinbarungen belegen ein wirtschaftliches bzw. arbeitsorganisatorisches Abhängigkeitsverhältnis des Beschwerdeführers zu seinen Vertragspartnern, indem er an deren Weisungen gebunden ist. Bei der Vereinbarung mit der C.___ ergeben sich die Leistungspflichten ausdrücklich aus dem Punkt 3 der Vereinbarung. Auch aus der Definition des Vertragsgebiets (Punkt 4) ist klar ersichtlich, dass sich der Beschwerdeführer an die Vorgaben der C.___ halten muss und dabei stark in die gesamte Struktur des Unternehmens eingebunden ist. Im "Freelance- Vertrag" mit der E._