Erwägungen: 1. Der Beschwerdeführer hat sich bei der Ausgleichskasse für den Erwerbszweig kaufmännische Dienstleistungen als Selbstständigerwerbender angemeldet. Zu prüfen gilt es somit, ob die Beschwerdegegnerin für diesen Betriebszweig im angefochtenen Einspracheentscheid zu Recht von einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit © Kanton St.Gallen 2026 Seite 3/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte