B.b Mit Schreiben vom 15. September 2010 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde und verweist zur Begründung auf die Erwägungen im Einspracheentscheid vom 3. August 2010 (act. G 3). B.c Der Beschwerdeführer hat auf Akteneinsicht und eine weitere Stellungnahme verzichtet (act. G 5). B.d Das Gericht hat bei der Beschwerdegegnerin den in den Akten angeführten Mustervertrag einverlangt (act. G 6). Hierzu reichte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 11. Januar 2011 eine Stellungnahme ein und wiederholte, wegen der nicht anerkannten Stellung als Selbstständigerwerbender Aufträge nicht erhalten zu haben, weshalb er finanzielle Ersatzansprüche stelle (act. G 8).