B.a Gegen diesen Einspracheentscheid richtet sich die von S.___ eingereichte Beschwerde vom 29. August 2010 (Postaufgabe: 30. August 2010) mit den sinngemässen Anträgen, es sei ihm der Status als Selbstständigerwerbender zuzugestehen und es sei ihm eine Aufwandentschädigung entsprechend den zeitlichen Aufwendungen für diesen Fall sowie Schadenersatz für entgangene Aufträge auszurichten; unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdegegnerin. Auf die Begründung der Beschwerde wird - soweit entscheidwesentlich - in den folgenden Erwägungen eingegangen. Als Beilage zur Beschwerde reichte der Beschwerdeführer Offerten für Versicherungsleistungen ein (act. G 1).