Mit Schreiben vom 12. April 2010 teilte die Ausgleichskasse mit, dass die eingereichten Unterlagen mehrheitlich gegen eine selbstständigerwerbende Tätigkeit sprechen würden. Für die im Fragebogen angegebenen Tätigkeiten gelte er somit als Unselbstständigerwerbender (act. G 3.1/2). Mit E-Mail vom 20. April 2010 ersuchte S.___ um Prüfung eines Muster-Vertrages (act. G 3.1/4). Mit E-Mail vom 26. April 2010 teilte die Ausgleichskasse mit, dass er mit dem eingereichten Mustervertrag als Selbstständigerwerbender gelten würde. Am 27. April 2010 ersuchte sie um Zustellung unterzeichneter Verträge. Am 28. April 2010 reichte S.___ der Ausgleichskasse eine