2.3 Gemäss Online-Handelsregisterauszug der Einzelunternehmung übertrug der Beschwerdeführer als Inhaber der Firma gemäss Vertrag vom 14. Oktober 2008 deren Aktiven und Passiven auf die C.___ AG. Die Einzelfirma wurde am 6. November 2008 gelöscht. Per gleichem Datum wurde sodann die C.___ AG in das Tagebuch des Handelsregisters des Kantons St. Gallen eingetragen (Online-Handelsregisterauszug der C.___ AG). Mithin endet die persönliche Beitragspflicht des Beschwerdeführers nach dem in der vorstehenden Erwägung 2.2 Gesagten am 5. November 2008; ab dem 6. November 2008 ist er als Angestellter der C.___ AG zu betrachten.