© Kanton St.Gallen 2026 Seite 6/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Beitragspflicht überhaupt massgebend ist. Der Rechtsvertreter bringt denn auch nichts vor geschweige denn belegt, dass vorliegend die genannten Bedingungen erfüllt wären. Mithin ist die Übernahme der Einzelfirma durch die C.___ AG nach den im Entscheid H 77/04 zitierten Richtlinien vorzunehmen.