Eine rückwirkende Umwandlung einer Personenunternehmung in eine juristische Person wird nur anerkannt, wenn die Anmeldung zusammen mit den Gründungakten innerhalb von sechs Monaten nach dem Stichtag der Übernahmebilanz beim Handelsregister eingetroffen ist und die Anmeldung ohne irgendwelche Weiterungen zum Eintrag geführt hat (Ziff. 3.2.3.1). Vorliegend hätte die Anmeldung spätestens am 1. November 2008 erfolgen müssen (6 Monate nach Übernahme vom 1. Mai 2008). Der Tagebucheintrag erfolgte aber erst am 6. November 2008, so dass offen bleiben kann, ob die übrigen Bedingungen erfüllt sind und ob diese Steuerpraxis für die AHV-