Weiter bringt der Vertreter vor, im Steuerrecht sei eine rückwirkende Vermögensübertragung möglich. Indessen ist gemäss des von ihm zitierten Kreisschreibens Nr. 5 der Eidgenössischen Steuerverwaltung auch im Steuerrecht grundsätzlich auf den Eintrag im Handelsregister abzustellen. Eine rückwirkende Umwandlung einer Personenunternehmung in eine juristische Person wird nur anerkannt, wenn die Anmeldung zusammen mit den Gründungakten innerhalb von sechs Monaten nach dem Stichtag der Übernahmebilanz beim Handelsregister eingetroffen ist und die Anmeldung ohne irgendwelche Weiterungen zum Eintrag geführt hat (Ziff.