1060 WSN). Bei der Umwandlung einer Einzelfirma in eine Aktiengesellschaft (bzw. Übernahme einer Einzelfirma durch eine zu gründende Aktiengesellschaft) ist gemäss Administrativweisung der Zeitpunkt der Eintragung im Handelsregister massgebend, und zwar der Tag, an dem die Anmeldung der neuen Gesellschaft durch das zuständige Handelsregisteramt in das Tagebuch © Kanton St.Gallen 2026 Seite 5/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte