1.2 Vom Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit wird ein Beitrag von 7,8 % erhoben (Art. 8 Abs. 1 AHVG). Hinzu kommen die Abgaben für die IV und die EO. Gemäss Beitragstabelle beträgt der Satz ab einem massgebenden Einkommen von Fr. 53'100.-- 9,5 % (AHV + IV + EO [Beitragstabellen Selbstständige und Nichterwerbstätige, gültig ab 1. Januar 2007]).