1.1 Vorliegend ist die Höhe des von der Steuerverwaltung gemeldeten Einkommens vom 1. Mai 2007 bis 30. April 2008 von Fr. 1'057'787.--, des im Betrieb investierten Kapitals von Fr. 1'308'483.-- sowie der aufzurechnenden persönlichen Beiträge von Fr. 157'448.-- und damit die Zugrundelegung des Geschäftsabschlusses per 30. April 2008 grundsätzlich unbestritten (vgl. act. G 3.1). Umstritten ist dagegen die Frage, ob eine Proratisierung der Beiträge zu erfolgen hat.