Mithin führe die Dauer der Beitragspflicht und nicht die Bemessungsgrundlage zur Proratisierung (act. G 1). A.c Mit Beschwerdeantwort vom 21. September 2010 beantragt die Verwaltung Abweisung der Beschwerde und verweist zur Begründung auf die Ausführungen im Einspracheentscheid (act. G 3).