Weiterer Abklärungsbedarf besteht auch im Zusammenhang mit den vom Beschwerdeführer in den Steuerunterlagen für das Jahr 2005 deklarierten "Privatschulden" von Fr. 3'193'732.-- (act. G 3.9). Hier ist von Interesse, wie sich diese Schulden zusammensetzen und ob sie im Zusammenhang mit den fraglichen Liegenschaften stehen. Allenfalls ergeben sich aufschlussreiche © Kanton St.Gallen 2026 Seite 8/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Erkenntnisse auch bei der Überprüfung des Auftritts der drei Liegenschaften auf dem Immobilienmarkt (Werbeumfang, Verkaufs- oder Vermietungsangebote, Kontaktperson usw.).