investierte Eigenkapital per 31. Dezember 2005 nicht Fr. 0 betrage. Es seien zu Unrecht die drei Liegenschaften in A.___, B.___ und C.___ zum Geschäftsvermögen gerechnet und die daraus erzielten Mietzinseinnahmen als selbstständiges Erwerbseinkommen berücksichtigt worden. Denn diese Liegenschaften seien seinem Privatvermögen zuzuordnen. Sie seien nie in seiner Einzelfirma bilanziert worden. Damit gehe einher, dass bezüglich dieser drei Liegenschaften auch immer der Pauschalabzug für Unterhaltskosten von den Steuerbehörden akzeptiert worden sei. Ferner sei zu berücksichtigen, dass die Liegenschaft in C.___ auch eine Ferienwohnung beinhalte. Die Liegenschaften in A.