6.3.2 Der Beschwerdeführer bringt zunächst vor, der Saldovortrag vom 1. Januar 2004 in der Höhe von Fr. 34'067.65 gemäss dem Kontokorrent-Auszug per 1. Januar 2004 sei von der Schadenersatzsumme abzuziehen und es stimme der Kontokorrent- Auszug der offenen Beiträge nicht mit der Zusammenstellung des Schadens gemäss Verfügung vom 11. September 2008 überein. Mit Beschwerdeantwort vom 18. Oktober 2010 hat die Beschwerdegegnerin die Schadenssumme jedoch nachvollziehbar begründet (act. G 8). Der Saldovortrag per 1. Januar 2004 in der Höhe von Fr. 34'067.65 setzt sich danach zusammen aus den offenen Beiträgen des Vorjahres; diese wurden im Laufe des Jahres 2004 bezahlt und haben mit der